Finanzierung

Stada Arzneimittel AG

Die Kläger machen die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem öffentlichen Angebotspreis und der Gegenleistung die ein Großaktionär aufgrund einer vertraulichen Vereinbarung („Irrevocable Commitment“) im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebotes erhalten hat. Der Anspruch auf Grundlage des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Aktionären ist bereits höchstrichterlich bestätigt; alleine die Verjährung einzelner Ansprüche ist aktuell strittig.

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