
Wettbewerbsklagen
Ein behördliches Bußgeld ist erst der Anfang
Wettbewerbsbehörden können rechtswidriges Marktverhalten sanktionieren; Bußgelder kompensieren jedoch nicht diejenigen, die den wirtschaftlichen Schaden erlitten haben.
Geschädigte müssen ihren Schaden aus kartellbedingten Überpreisen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung selbst vor Gericht einklagen.
Warum Prozessfinanzierung?
Wettbewerbsklagen sind durch asymmetrische Rahmenbedingungen geprägt: erhebliches wirtschaftliches Potenzial auf der einen Seite, jedoch lange Verfahrensdauern, hohe ökonomische Komplexität und erhebliche Kostenrisiken auf der anderen. Prozessfinanzierung beseitigt dieses Ungleichgewicht.
Keine Vorabkosten. Kein Downside-Risiko.
Wettbewerbsrechtliche Klagen erfordern häufig erhebliche Anfangsinvestitionen, insbesondere für ökonomische Gutachten, Schadensmodellierung und Datenanalyse. momentum finanziert sämtliche Kosten, einschließlich: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten für Ökonomen sowie gegebenenfalls Kosten der Gegenseite.
Kräftegleichgewicht schaffen
Kartelle und Marktmissbrauch betreffen häufig die größten Unternehmen der Welt, während die geschädigten Parteien oftmals Unternehmen mit begrenzter individueller Durchsetzungsmacht sind. Mit der Bündelung von Klägern in einer Gruppe und Übernahme aller Kosten schafft momentum ein Kräftegleichgewicht.
Stärke durch kollektive Rechtsdurchsetzung
Gut organisierte und professionell finanzierte Klägergruppen beeinflussen die Dynamik von Vergleichsverhandlungen maßgeblich. Finanzierte Klägergruppen sind deutlich besser positioniert, um prozessualen Verzögerungstaktiken standzuhalten und aus einer Position der Stärke heraus zu verhandeln.
Strategischer Hebel
Größe, ökonomische Glaubwürdigkeit und prozessuale Disziplin signalisieren Beklagten und Gerichten gleichermaßen Ernsthaftigkeit. Kollektive Strukturen stärken die Vergleichs- und Verhandlungsposition gegenüber finanzstarken und professionell vertretenen Beklagten.
Wann wird ein Anspruchsverkauf relevant?
Während Prozessfinanzierung Anspruchsinhabern ermöglicht, am zukünftigen wirtschaftlichen Upside zu partizipieren, kann in bestimmten Situationen ein Verkauf des Anspruches strategisch vorzugswürdig sein.
Dies gilt insbesondere, wenn:
- bereits eine lange Verfahrensdauer besteht und der weitere Verlauf ungewiss ist,
- die Fortführung des Verfahrens unverhältnismäßige interne Ressourcen bindet,
- bilanzielle Erwägungen für eine sofortige Realisierung sprechen,
- der Anspruchsinhaber Dauer-, Verfahrensausgangs- und Vollstreckungsrisiken vollständig eliminieren möchte;
In solchen Konstellationen bietet der Anspruchsverkauf sofortige Liquidität und einen vollständigen Risikotransfer. Geschädigte können dadurch den Wert ihres Anspruchs sofort realisieren, ohne weiter von einer ungewissen Verfahrensdynamik abhängig zu sein.
Q&A – Kartellschaden & Marktmissbrauch
Warum sind Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht wichtig?
Die öffentliche Durchsetzung durch Wettbewerbsbehörden führt zu Bußgeldern und Sanktionen – sie kompensiert jedoch nicht die Geschädigten.
Eine Schadensersatzklage stellt sicher, dass kartellbedingte Preisaufschläge und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung wirtschaftlich rückgängig gemacht werden. Geschädigte von Kartellen oder marktbeherrschendem Missbrauch erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Verluste auszugleichen und das Wettbewerbsgleichgewicht wiederherzustellen.
In vielen Fällen übersteigen die wirtschaftlichen Schäden die regulatorischen Bußgelder erheblich. Die private Rechtsdurchsetzung ist daher nicht nur eine Ergänzung der öffentlichen Durchsetzung – sondern ein wesentlicher Bestandteil effizienter Marktintegrität.
Warum kann es sinnvoll sein, sich einer kollektiven Klage anzuschließen?
Kartellschadensersatzverfahren sind hochkomplex und stark beweis- sowie datengetrieben. Sie erfordern typischerweise:
- umfangreiche ökonomische Gutachten,
- branchenweite Datenanalysen,
- sowie erhebliche prozessuale Ressourcen über viele Jahre hinweg.
Durch die Beteiligung an einer homogenen Klägergruppe profitieren Geschädigte von gemeinsamer ökonomischer Analyse, effizienter Kostenteilung und erhöhter Verhandlungsmacht.
Was ist eine „Follow-on-Klage“ und warum erleichtert sie die Rechtsdurchsetzung?
Eine Follow-on-Klage ist eine private Schadensersatzklage, die auf eine bereits rechtskräftige Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde folgt (etwa eine Kartellentscheidung der Europäischen Kommission oder einer nationalen Wettbewerbsbehörde).
In solchen Fällen muss das rechtswidrige Verhalten vor den Zivilgerichten nicht erneut bewiesen werden. Die behördliche Entscheidung bindet das Gericht hinsichtlich des Vorliegens des Wettbewerbsverstoßes. Dadurch werden die Beweiskomplexität und prozessuale Unsicherheit erheblich reduziert.
Der Schwerpunkt einer Follow-on-Klage verlagert sich daher typischerweise von der Haftungsfrage auf die Quantifizierung des Schadens.
In der Praxis bedeutet dies insbesondere:
- die Bestimmung der Höhe des kartellbedingten Preisaufschlags,
- die Analyse möglicher Passing-on-Effekte,
- die Modellierung kontrafaktischer Preisszenarien,
- sowie den Nachweis von Kausalität und Schadensvolumen.
Die ökonomische Analyse wird damit zum entscheidenden Element des Verfahrens. Gut finanzierte und koordinierte Klägergruppen sind in diesem Umfeld besonders effektiv, da sie hochkarätige ökonomische Expertise finanzieren und belastbare datengetriebene Schadensmodelle entwickeln können.
Wie schafft Prozessfinanzierung ein Kräftegleichgewicht gegenüber großen Kartellanten?
Beklagte in Kartellverfahren sind häufig multinationale Konzerne mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Ressourcen.
Legal Finance stellt das Kapital bereit, das erforderlich ist, um hochkarätige ökonomische Gutachter, forensische Analysen und koordinierte Prozessstrategien zu finanzieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechtsdurchsetzung nicht von der Größe oder Kapitalstärke des Anspruchsinhabers abhängt.
Durch die Übernahme von Downside-Risiken gleicht Prozessfinanzierung das strukturelle Ungleichgewicht aus und ermöglicht eine professionelle Anspruchsdurchsetzung.
Verlieren Anspruchsinhaber die Kontrolle, wenn sie an einer finanzierten kollektiven Klage teilnehmen?
Nein. Jeder Anspruchsinhaber behält seinen individuellen Anspruch sowie weitgehend seine Entscheidungsgewalt.
momentum stellt Kapital bereit und unterstützt bei der Bildung der Klagegruppe. momentum unterstützt strategisch, übernimmt jedoch nicht die Kontrolle über das Verfahren. Wesentliche Verfahrensentscheidungen – insbesondere über Vergleiche, Rechtsmittel oder die Beendigung des Verfahrens – verbleiben beim Anspruchsinhaber und dessen Anwälten. Gleichzeitig müssen bestimmte Schutzmechanismen bestehen, um das Investment des Prozessfinanzierers abzusichern.
Die Idee der Prozessfinanzierung besteht darin, dass die wirtschaftlichen Interessen von Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer gleichgerichtet sind – nicht, dass der Prozessfinanzierer das Verfahren übernimmt.
Wie wird momentum in Kartellschadensersatzverfahren vergütet?
MOMENTUM erhält eine Vergütung ausschließlich im Erfolgsfall.
Die Vergütung besteht typischerweise aus einem vorab vereinbarten Anteil am Prozesserlös oder einem Multiple auf das eingesetzte Kapital. Bleibt die Anspruchsdurchsetzung erfolglos, trägt MOMENTUM den wirtschaftlichen Verlust und zahlt die gerichtlich festgesetzten Kosten der Gegenseite.
Dieses Modell gewährleistet eine Interessengleichheit: MOMENTUM ist nur erfolgreich, wenn auch die Anspruchsinhaber erfolgreich sind.
Wie wird der Wert eines Anspruchs beim Anspruchsverkauf bewertet?
Kurz gesagt:
Der Wert eines Anspruchs wird vergleichbar mit anderen Investments ermittelt. Dabei schaut MOMENTUM insbesondere auf folgende Parameter:
- die Erfolgswahrscheinlichkeit auf Grundlage der rechtlichen Situation und des Verfahrensstands,
- die erwartete Schadenshöhe anhand ökonomischer Modelle und Szenarioanalysen,
- Vollstreckungsrisiken, einschließlich der Bonität des Anspruchsgegners und der praktischen Durchsetzbarkeit,
- Dauer- und Kostenrisiken, berücksichtigt über einen angemessenen risikoadjustierten Diskontierungssatz.
Monetarisierungsstrukturen können zudem eine Earn-Out-Komponente enthalten, die dem ursprünglichen Anspruchsinhaber eine Beteiligung an zusätzlichem Upside ermöglicht, falls die tatsächliche Realisierung die Basisannahmen übersteigt.
Im Detail:
Die Bewertung eines Anspruchs erfolgt auf Grundlage einer strukturierten Wertanalyse. Ziel ist die Ermittlung des risikoadjustierten Nettobarwerts (Net Present Value – NPV) des erwarteten Rückflusses.
Die Analyse beinhaltet typischerweise folgende Parameter:
1. Rechtliche Erfolgsaussichten
Ausgangspunkt ist die Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit des Anspruchs. Berücksichtigt werden insbesondere:
- die Rechtslage und Beweissituation,
- der Verfahrensstand (z.B. Follow-on-Klage),
- jurisdiktionsspezifische Aspekte,
- Verteidigungsstrategien der Gegenseite.
Diese Faktoren bestimmen die im Bewertungsmodell zugrunde gelegte gewichtete Erfolgswahrscheinlichkeit.
2. Schadenshöhe und ökonomische Modellierung
Die erwartete Schadenshöhe bildet den wirtschaftlichen Upside des Anspruchs. Dies erfordert insbesondere:
- die Modellierung des Schadens- oder Overcharge-Szenarios,
- die Analyse möglicher Passing-on-Effekte (insbesondere im Kartellschadensersatzrecht),
- die Berücksichtigung von Zinsen,
- die Entwicklung von Base-, Upside- und Downside-Szenarien.
Die Belastbarkeit des Schadensmodells beeinflusst die Bewertung maßgeblich.
3. Vollstreckungs- und Gegenparteirisiko
Ein Anspruch besitzt wirtschaftlichen Wert nur dann, wenn eine tatsächliche Realisierung realistisch erscheint. Daher werden insbesondere berücksichtigt:
- die finanzielle Stärke des Anspruchsgegners,
- die Vollstreckbarkeit in relevanten Jurisdiktionen,
- Insolvenz- oder Restrukturierungsrisiken.
Diese Faktoren beeinflussen den auf den erwarteten Bruttoerlös anzuwendenden Risikoabschlag.
4. Dauer- und Kostenrisiken
Die erwartete Verfahrensdauer hat unmittelbaren Einfluss auf die Diskontierung. Die Analyse berücksichtigt insbesondere:
- die Zeit bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung,
- die Wahrscheinlichkeit von Rechtsmitteln,
- potenzielle Vergleichsszenarien,
- erwartete Prozess- und Sachverständigenkosten.
Je länger die erwartete Dauer und je höher das Kostenrisiko, desto höher fällt typischerweise der anzuwendende Diskontierungssatz aus.
Bewertungsmethodik
Das Ergebnis dieser Analyse ist ein wahrscheinlichkeitsgewichteter erwarteter Rückflussstrom, der unter Verwendung eines angemessenen risikoadjustierten Diskontierungssatzes auf den heutigen Barwert abgezinst wird.
Aus Investorensicht ähnelt die Anspruchsmonetarisierung dem Underwriting eines bedingten Vermögenswertes mit definiertem Risiko- und Zeitprofil – vergleichbar mit strukturierten oder opportunistischen Investments.
Earn-Out: Beteiligung am zusätzlichen Upside
Das Modell beim Anspruchsverkauf kann eine erfolgsabhängige Earn-Out-Komponente enthalten.
Dadurch kann der ursprüngliche Anspruchsinhaber an zusätzlichem wirtschaftlichem Upside partizipieren, falls die tatsächliche Realisierung die der Bewertung zugrunde liegenden Basisannahmen übersteigt.
Solche Strukturen verbinden:
- sofortige Liquidität und Bilanzklarheit,
- planbare IRR-Realisierung,
- sowie weiteres Exposure gegenüber außergewöhnlich positiven Ergebnissen.
Monetarisierung bedeutet daher nicht zwangsläufig einen vollständigen wirtschaftlichen Exit. Vielmehr kann sie als Risikotransfer strukturiert werden, der Sicherheit heute mit einer Beteiligung an künftigem zusätzlichem Upside verbindet.
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