Anlegerklagen

Aktiver Schadensausgleich im Einklang mit Fondsstrukturen und Treuhandpflichten

Prozessfinanzierung ermöglicht Anlegern, Verluste aus rechtswidrigem Marktverhalten auszugleichen, ohne Kapital vom eigentlichen Investmentmandat abzuziehen.

Dies ist insbesondere in Jurisdiktionen relevant, in denen passive Claim-Filing-Mechanismen nicht zu einem angemessenen Ausgleich führen.

Prozessfianzierung kann so fester Bestandteil einer Risikominderungsstrategie von institutionellen Investoren sein.

Warum Prozess­finanzierung?

Im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflichten sind institutionelle Investoren gehalten, Anlageverluste aus rechtswidrigem Marktverhalten aktiv durchzusetzen – oftmals im Rahmen komplexer kollektiver Verfahren.

Stewardship

Wer als Investor berechtigte Ansprüche aktiv durchsetzt, sichert Verantwortlichkeit, schreckt Fehlverhalten ab und stärkt die Marktintegrität; damit sorgt der Investor nebenbei für das verlässliche Funktionieren der Kapitalmärkte.

Keine Kapitalbindung. Freie Portfolioallokation

Durch die Übertragung des Kostenrisikos wird die Anspruchsdurchsetzung selbst in komplexen und mehrjährigen Verfahren wirtschaftlich sinnvoll. Rechtsdurchsetzung ist ohne Kapitalbindung oder Beeinträchtigung der Portfolioallokation möglich.

Im Einklang mit Treuhandpflichten

Asset-Manager müssen Entscheidungen über die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen an treuhänderischen Maßstäben rechtfertigen können. Legal Finance schafft hierfür einen strukturierten Rahmen durch unabhängige Prüfung des Anspruchs, transparente Kostenstrukturen, Interessengleichheit durch erfolgsbasierte Vergütung.

Stärke durch kollektive Rechtsdurchsetzung

momentum bringt international anerkannte Investorengruppen zusammen, die ein gemeinsames Verständnis von Corporate Governance und Stewardship verbindet. Kollektive Verfahren erhöhen die Effizienz und schaffen ein echtes Kräftegleichgewicht gegenüber finanzstarken Beklagten.

Wann wird ein Anspruchs­verkauf relevant?

In bestimmten Situationen kann unmittelbare Sicherheit wertvoller sein als eine mehrjährige Anspruchsdurchsetzung. Durch den Verkauf von Ansprüchen können Rechtsansprüche in sofortige Liquidität umgewandelt werden.

Dies ist insbesondere relevant, wenn:

  • die Anspruchshöhe keine langfristige Ressourcenbindung rechtfertigt,
  • mit langen Verfahrensdauern zu rechnen ist,
  • die Fondsperformance durch Liquiditätszufluss verbessert werden kann,
  • sich der Fonds dem Ende seines Lebenszyklus nähert;

Der Anspruchsverkauf ermöglicht institutionellen Investoren, wirtschaftlichen Wert bereits heute zu realisieren und zugleich Dauer- und Verfahrensausgangsrisiko auf momentum zu übertragen.

Fälle und Einblicke

Q&A – Anlegerklagen & kollektive Rechtsdurchsetzung

Warum ist aktive Anspruchsdurchsetzung aus Corporate-Governance-Sicht relevant?

Institutionelle Investoren sind treuhänderisch verpflichtet, den Portfoliowert zu schützen. Wenn Anlageverluste aus rechtswidrigem Marktverhalten entstehen – etwa aus kapitalmarktrechtlichen Falschangaben, Marktmanipulation oder der Nichteinhaltung von Bewertungsvorgaben – kann ein rein passives Verhalten mit den Grundsätzen sorgfältiger Stewardship unvereinbar sein.

Die aktive Beteiligung an kollektiven Verfahren stärkt Marktintegrität und signalisiert, dass missbräuchliches Verhalten konsequent verfolgt wird. Die Teilnahme an Anlegerklagen ist kein Aktivismus – sondern professionelles Risikomanagement.

 

Was bedeutet die Beteiligung an einem kollektiven Verfahren im Vergleich zu einer Individualklage?

Kollektive Verfahren ermöglichen es Investoren, Ansprüche zu bündeln und die Rechtsdurchsetzung zu koordinieren, ohne ihre individuelle Rechtsposition aufzugeben.

Im Vergleich zu Einzelverfahren bieten kollektive Strukturen typischerweise:

  • geringere Duplizierung von Kosten und Sachverständigengutachten,
  • höhere prozessuale Durchsetzungskraft,
  • stärkere Verhandlungspositionen gegenüber Beklagten,
  • eine effizientere Gesamtdurchsetzung von Schäden.

Die Teilnahme bedeutet keinen Rechtsverlust. Jeder Investor bleibt Inhaber seines eigenen Anspruchs und profitiert gleichzeitig von koordinierter Strategie und gemeinsamen Ressourcen.

Verlieren Investoren bei Nutzung von Legal Finance die Kontrolle über das Verfahren?

Nein. Die Kontrolle über das Verfahren verbleibt grundsätzlich beim Anspruchsinhaber und dessen Rechtsbeistand. momentum stellt Kapital, wirtschaftliche Expertise und strategische Unterstützung bereit, übernimmt jedoch weder die anwaltliche Vertretung noch bestimmt momentum die Prozessstrategie oder Vergleichsentscheidung.

Wesentliche Entscheidungen – insbesondere die Frage, ob ein Vergleich geschlossen, ein Rechtsmittel eingelegt oder das Verfahren fortgeführt wird – werden vom Anspruchsinhaber gemeinsam mit seinen Rechtsberatern getroffen.

Diese Rollenverteilung entspricht auch dem Grundverständnis der deutschen Rechtsprechung. Die Diskussion um Einflussrechte von Prozessfinanzierern betrifft vor allem Sammelklage- und Inkassomodelle, bei denen Gerichte darauf achten, dass die unabhängige Wahrnehmung der Interessen der Anspruchsinhaber gewahrt bleibt. Bei der klassischen Prozessfinanzierung bleibt der Anspruchsinhaber hingegen selbst Herr des Verfahrens.

Wie bei jeder professionellen Finanzierung bestehen jedoch bestimmte Schutzmechanismen zugunsten des Finanzierers. Dazu gehören insbesondere Informations- und Konsultationsrechte sowie Regelungen für außergewöhnliche Kosten oder wesentliche Verfahrensschritte. Diese dienen dem Schutz des eingesetzten Kapitals, ohne die Entscheidungsautonomie des Anspruchsinhabers einzuschränken.

Die Rolle von momentum besteht darin, wirtschaftlich mit dem Anspruchsinhaber gleichgerichtet zu sein, Risiken zu teilen und den Zugang zur Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen – nicht darin, die Kontrolle über das Verfahren zu übernehmen.

Wie wird momentum vergütet?

momentum erhält eine Vergütung ausschließlich im Erfolgsfall. Die Vergütung besteht typischerweise aus dem höheren Betrag aus entweder einem Multiple auf das eingesetzte Kapital oder einem vorab vereinbarten prozentualen Anteil am Prozesserlös.

Während des gesamten Verfahrens trägt momentum sämtliche Prozesskosten und übernimmt im Fall des Unterliegens auch etwaige dem Investor auferlegte Kosten der Gegenseite. Bleibt das Verfahren erfolglos, trägt momentum den vollständigen Verlust – dem Investor entstehen keinerlei Rückzahlungsverpflichtungen.

Dieses Modell gewährleistet eine vollständige Interessengleichheit: momentum ist nur erfolgreich, wenn auch der Investor erfolgreich ist.

Wie fügt sich Legal Finance in Fondsstrukturen und Fonds-Lebenszyklen ein?

Kollektive kapitalmarktrechtliche Verfahren dauern häufig länger als klassische Fondszyklen. Legal Finance ermöglicht institutionellen Investoren die Anspruchsdurchsetzung, ohne:

  • zusätzliches Budget bereitzustellen,
  • Fonds ausschließlich wegen laufender Verfahren verlängern zu müssen,
  • oder durch potenzielle Kostenrisiken zusätzliche Volatilität zu erzeugen.

Darüber hinaus können Ansprüche monetarisiert werden, wodurch Investoren wirtschaftlichen Wert unmittelbar realisieren und gleichzeitig Dauer- und Vollstreckungsrisiken auf momentum übertragen können.

Wie wird der Wert eines Anspruchs beim Anspruchsverkauf bewertet?

Kurz gesagt:

Der Wert eines Anspruchs wird vergleichbar mit anderen Investments ermittelt. Dabei schaut momentum insbesondere auf folgende Parameter:

  • die Erfolgswahrscheinlichkeit auf Grundlage der rechtlichen Situation und des Verfahrensstands,
  • die erwartete Schadenshöhe anhand ökonomischer Modelle und Szenarioanalysen,
  • Vollstreckungsrisiken, einschließlich der Bonität des Anspruchsgegners und der praktischen Durchsetzbarkeit,
  • Dauer- und Kostenrisiken, berücksichtigt über einen angemessenen risikoadjustierten Diskontierungssatz.

Monetarisierungsstrukturen können zudem eine Earn-Out-Komponente enthalten, die dem ursprünglichen Anspruchsinhaber eine Beteiligung an zusätzlichem Upside ermöglicht, falls die tatsächliche Realisierung die Basisannahmen übersteigt.

 

Im Detail:

Die Bewertung eines Anspruchs erfolgt auf Grundlage einer strukturierten Wertanalyse. Ziel ist die Ermittlung des risikoadjustierten Nettobarwerts (Net Present Value – NPV) des erwarteten Rückflusses.

Die Analyse beinhaltet typischerweise folgende Parameter:

1. Rechtliche Erfolgsaussichten

Ausgangspunkt ist die Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit des Anspruchs. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • die Rechtslage und Beweissituation,
  • der Verfahrensstand (z.B. Follow-on-Klage),
  • jurisdiktionsspezifische Aspekte,
  • Verteidigungsstrategien der Gegenseite.

Diese Faktoren bestimmen die im Bewertungsmodell zugrunde gelegte gewichtete Erfolgswahrscheinlichkeit.

 

2. Schadenshöhe und ökonomische Modellierung

Die erwartete Schadenshöhe bildet den wirtschaftlichen Upside des Anspruchs. Dies erfordert insbesondere:

  • die Modellierung des Schadens- oder Overcharge-Szenarios,
  • die Analyse möglicher Passing-on-Effekte (insbesondere im Kartellschadensersatzrecht),
  • die Berücksichtigung von Zinsen,
  • die Entwicklung von Base-, Upside- und Downside-Szenarien.

Die Belastbarkeit des Schadensmodells beeinflusst die Bewertung maßgeblich.

 

3. Vollstreckungs- und Gegenparteirisiko

Ein Anspruch besitzt wirtschaftlichen Wert nur dann, wenn eine tatsächliche Realisierung realistisch erscheint. Daher werden insbesondere berücksichtigt:

  • die finanzielle Stärke des Anspruchsgegners,
  • die Vollstreckbarkeit in relevanten Jurisdiktionen,
  • Insolvenz- oder Restrukturierungsrisiken.

Diese Faktoren beeinflussen den auf den erwarteten Bruttoerlös anzuwendenden Risikoabschlag.

 

4. Dauer- und Kostenrisiken

Die erwartete Verfahrensdauer hat unmittelbaren Einfluss auf die Diskontierung. Die Analyse berücksichtigt insbesondere:

  • die Zeit bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung,
  • die Wahrscheinlichkeit von Rechtsmitteln,
  • potenzielle Vergleichsszenarien,
  • erwartete Prozess- und Sachverständigenkosten.

Je länger die erwartete Dauer und je höher das Kostenrisiko, desto höher fällt typischerweise der anzuwendende Diskontierungssatz aus.

 

Bewertungsmethodik

Das Ergebnis dieser Analyse ist ein wahrscheinlichkeitsgewichteter erwarteter Rückflussstrom, der unter Verwendung eines angemessenen risikoadjustierten Diskontierungssatzes auf den heutigen Barwert abgezinst wird.

Aus Investorensicht ähnelt die Anspruchsmonetarisierung dem Underwriting eines bedingten Vermögenswertes mit definiertem Risiko- und Zeitprofil – vergleichbar mit strukturierten oder opportunistischen Investments.

 

Earn-Out: Beteiligung am zusätzlichen Upside

Das Modell beim Anspruchsverkauf kann eine erfolgsabhängige Earn-Out-Komponente enthalten.

Dadurch kann der ursprüngliche Anspruchsinhaber an zusätzlichem wirtschaftlichem Upside partizipieren, falls die tatsächliche Realisierung die der Bewertung zugrunde liegenden Basisannahmen übersteigt.

Solche Strukturen verbinden:

  • sofortige Liquidität und Bilanzklarheit,
  • planbare IRR-Realisierung,
  • sowie weiteres Exposure gegenüber außergewöhnlich positiven Ergebnissen.

Monetarisierung bedeutet daher nicht zwangsläufig einen vollständigen wirtschaftlichen Exit. Vielmehr kann sie als Risikotransfer strukturiert werden, der Sicherheit heute mit einer Beteiligung an künftigem zusätzlichem Upside verbindet.

Wir prüfen unverbindlich Ihren Fall

Sie haben einen Fall? Kontaktieren Sie momentum für eine vertrauliche, unverbindliche Ersteinschätzung.

Anfragen